Betrachtungen

 

Was verdient ein freiberuflicher Mitarbeiter wirklich?

 

Immer wieder geht der Streit darüber, was ein freier Mitarbeiter pro Stunde bekommen soll. Wenn man die Szene beobachtet, sieht man oft, dass freie Mitarbeiter erheblich schlechter bezahl werden als ihre fest angestellten Kollegen.

Die Ursachen liegen in der Regel in der Unkenntnis über die Kostenstrukturen der Lohnkosten. Und diese Unkenntnis findet sich nicht nur bei den freien Mitarbeitern, sonder sehr häufig auch bei den Firmen.

Ich möchte hier aufschlüsseln, wie sich der Stundensatz eines „Freien“ zusammensetzt, damit endlich dieser ewige Streit geschlichtet wird und die freien Mitarbeiter aufhören sich ständig weit unter Wert zu verkaufen.

Zuerst betrachten wir mal den Stundenlohn, die Lohnkosten und die Lohnnebenkosten:


Stundenlohn

Ein Mitarbeiter bekommt z.B. 2.437,50 EUR pro Monat brutto. Er arbeitet „normalerweise“ (das ist für die weitere Betrachtung wichtig) 37,5 Stunden in der Woche. Dann erhält man den Stundenlohn, indem man 2.437,50 EUR durch 4,333 Wochen und durch 37,5 Stunden teilt, bzw. durch 162,5 Stunden pro Monat teilt. Als Ergebnis erhält man 15,– EUR pro Stunde.

Hierbei ist wichtig zu beachten, dass das nicht der wirkliche Stundenlohn übers Jahr gerechnet ist.


Ein Beispiel mit eingesetzten Zahlen.

Lohnnebenkosten

Nun, der Mitarbeiter ist natürlich auch mal krank. Er bekommt in dieser Zeit seinen Lohn fortgezahlt. Auch ist er 6 Wochen (30 Tage) im Jahr im Urlaub, es sind diverse Feiertage, an denen der Mitarbeiter natürlich zu Hause bleibt – aber weiter bezahlt wird. Es bekommt ein Mitarbeiter Urlaubsgeld und eventuell auch noch Weihnachtsgeld und ein dreizehntes Gehalt. Und nicht zu vergessen die Arbeitgeberanteile für die ganzen Versicherungen wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung u.s.w., kurz die Sozialversicherungen.


Lohnkosten

Gut. Sie sehen also, dass man einiges pro Jahr aufwenden muss um einen Mitarbeiter zu beschäftigen.
Wenn Sie nun alle mitarbeiterbezogenen Ausgaben pro Jahr, also nicht nur den Bruttolohn, sondern auch die Abeitgeberanteile, Urlaubsgeld etc. zusammenrechnen, dann erhalten Sie die LOHNKOSTEN.


Der wahre Stundenlohn

Also, wenn wir nun betrachten, dass alle Kosten über das Jahr gerechnet, die mit dem Lohn zu tun haben die LOHNKOSTEN sind, und diese durch die im Jahr tatsächlich geleisteten Stunden teilen, bekommen wir den tatsächlichen Stundenlohn.

Und hier wird es interessant:
Die Lohnnebenkosten betrugen im Jahr 2002 47,5 % der Lohnkosten (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Leider werden sie nur alle 4 Jahre angegeben. Aber es ist wohl davon auszugehen, dass sie noch in etwa gültig sind.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: die 15,– EUR aus dem obigen Beispiel muss man fast verdoppeln um den Stundensatz incl. Lohnnebenkosten zu berechnen – etwas genauer sind es rund 90,5 % der 15,– EUR oben drauf!

Oder anders: 15,– EUR ist der Stundenlohn OHNE Lohnnebenkosten und 28,57 EUR ist derselbe Stundenlohn INCLUSIVE Lohnnebenkosten. (Das ist wie bei den Preisen ohne und mit MwSt.)

Ahh, ein freier Mitarbeiter muss also 28,57 EUR pro Stunde bekommen um dasselbe zu erhalten wie sein angestellter Kollege?

Nein, noch nicht ganz. Denn ein freier Mitarbeiter nimmt dem Unternehmer ein Risiko ab.

Stellen Sie sich vor, Ihre Firma hat 3 Monate kaum Aufträge. Einen fest angestellten Mitarbeiter müssen Sie weiter bezahlen. Oder Sie entlassen ihn, dann bekommt er Arbeitslosengeld. Aber wenn Sie zufällig Unternehmer sind, dann wissen Sie ja, dass das mit dem Entlassen nicht so einfach ist.

Als Unternehmer können Sie einen freien Mitarbeiter einfach nach Hause schicken. Sie sparen die Kosten. Bekommt er aber nun Arbeitslosengeld? Natürlich nicht. Ein freier Mitarbeiter ist PARTIELL ARBEITSLOS und zwar ohne Einkommen!.


Nein, nein, das kann doch nicht sein, oder?

Nein, eigentlich sollte der freie Mitarbeiter Vorsorge treffen und muss für die durchschnittlich im Jahr ausfallenden Stunden mindestens 60 % seines Stundensatzes zurücklegen. D.h. er muss es auf die Stunden, die er arbeitet aufschlagen, damit er abgesichert ist.


Partielle Arbeitslosigkeit

Für das Risiko der PARTIELLEN ARBEITSLOSIGKEIT kann man keinen pauschalen Betrag angeben. Den muss jeder nach seiner eigenen Situation festlegen.

Beispiel: Sie bekommen als freier Mitarbeiter nun die 28,57 EUR pro stunde, haben jedoch im Jahr rund 15 % Ausfall durch wenig Arbeit, dann haben Sie bei 85 % normales Einkommen und bei 15 % „Arbeitslosengeld“.

Wie rechne ich das? In unserem Beispiel hat der Mitarbeiter ein Einkommen von 85 % + (15 % * 60 %) = 94 %. Er muss also die 94 % seines normalen Einkommens in 85 % der Stunden verdienen. Oder ausgerechnet: er muss 10,59 % mehr in Rechnung stellen um es abzusichern.

Beim obigen Beispiel wären das 31,79 EUR pro Stunde. Und das ist das Gleiche(!) wie 15,– EUR pro Stunde eines angestellten Mitarbeiters.


Die Formel

Hier nun noch eine Formel für die Mathematiker unter Ihnen ;-) Nach dieser Formel können Sie den prozentualen Aufschlag für das Ausfallrisiko berechnen.





Hier ein Beispiel mit Zahlen: Normale Arbeitszeit pro Woche = 35 Stunden. Durchschnittlich gearbeitete Zeit pro Woche: 29,5 Stunden. Durchschnittliche Ausfallzeit: 5,5 Stunden.


Noch was?

Mein Cousin Michael, welcher als Unternehmer einen Tischlereibetrieb führt, sagte, dass ein freier Mitarbeiter sparen könne, weil er sich günstiger versichern kann.

Er hat recht, doch bezahlt dafür ein freier Mitarbeiter Steuern auf seinen vollen Stundensatz abzüglich seiner Kosten. Ein Angestellter zahlt nur auf seinen Bruttoverdienst Steuern. Ich denke, dass sich das in etwa die Wage hält.


Ich hoffe mit diesem Artikel zu einer gerechteren Entlohnung der freien Mitarbeiter beigetragen zu haben. Leider ist es immer noch an der Tagesordnung, dass "Freie" schlechter bezahlt werden als Angestellte.


Gerhard Uhlhorn



© by Gerhard A. E. Uhlhorn, Olenland 96, 22415 Hamburg, Germany. Kommentare willkommen.

 

Donnerstag, 22. September 2005

 
 
Erstellt auf einem Mac

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